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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB



I. 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die mit der»Denkmalschmiede Höfgen« bzw. den daran beteiligten juristischen Personen abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB – Gesetzes erfüllen.
Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen an. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt die Denkmalschmiede Höfgen nicht an, es sei denn, die abweichenden Regelungen werden schriftlich bestätigt. Kunden im Sinne der AGB sind Privatpersonen oder juristische Personen (bei Verlagserzeugnissen Abnehmer gemäß Buchpreisbindungsgesetz oder Handelseinrichtungen).

I.2 Vertragsschluss
Der Vertrag über die vom Kunden ausgewählten Leistungen wird geschlossen, wenn die Denkmalschmiede Höfgen die Bestellung der Leistung durch schriftliche Mitteilung über die Auslieferung, Lieferung bzw. über eine sonstige Leistungserbringung oder durch schriftliche Auftragsbestätigung annimmt. Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung ohne schriftliche Auftragsbestätigung bewirkt noch keinen Vertragsschluss. Mangels schriftlicher Mitteilung über die Auslieferung der Ware, Lieferung der Ware bzw. über eine sonstige Leistungserbringung oder mangels schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Denkmalschmiede Höfgen erfolgt die Anerkennung des Vertrages jedoch zum Zeitpunkt der Annahme von Lieferungen oder Leistungen durch den Kunden.

I.3 Widerrufsrecht
Kunden können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen oder innerhalb von einem Monat – falls diese Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird – ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Einganges bei dem Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Einganges der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn die Denkmalschmiede Höfgen mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
- über die Lieferung von Zeitungen Zeitschriften und Illustrierten,
- über die Bereitstellung von Unterkünften (Zimmer, Appartements etc.),
- über die Lieferung von Speisen und Getränken sowie die Erbringung von Leistungen in der Bildung oder Freizeitgestaltung.
- über die Lieferung von Audio oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Sofern sich die Denkmalschmiede Höfgen bei Vertragsschluss verpflichtet, diese Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes zu erbringen.

Der Widerruf ist zu richten an: Denkmalschmiede Höfgen, Teichstraße 11-12, D 04668 Grimma-Kaditzsch.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er der Denkmalschmiede Höfgen gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis EUR 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei dem Kunden abgeholt.

I.4 Gewährleistung
Wenn die an den Kunden gelieferte Ware gewährleistungspflichtige Mängel aufweist, kann der Kunde als Käufer wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Verweigert die Denkmalschmiede Höfgen die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlug die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat die Denkmalschmiede Höfgen sie nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz statt der Leistung (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der gelieferten Ware beträgt 2 Jahre seit dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware.

I.5 Haftung
I.5.1 Allgemeine Haftungsbedingungen
Die Denkmalschmiede Höfgen haftet auf Schadensersatz für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, soweit sie eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen hat, für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen, sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder etwaiger anderer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Denkmalschmiede Höfgen der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der bei Kaufverträgen in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Darüber hinaus haftet sie nicht. Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

I.5.2 Haftung der Einrichtung bei Aufenthalten und Übernachtung
Für die Haftung bei Aufenthalten gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Einrichtung, dessen gesetzlichen Vertretern oder Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für eingebrachte Sachen haftet die Einrichtung dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.000,00 sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu 755,00 . Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 1.000,00 in dem Rezeptions-Safe aufbewahrt werden. Die Einrichtung empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis vom Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung nicht unverzüglich der Denkmalschmiede Höfgen GmbH Anzeige macht (§703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung der Einrichtung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Einrichtung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Einrichtung nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Einrichtung. Schadensersatzansprüche für Weckaufträge, außer wegen grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Die Einrichtung übernimmt die Aufbewahrung, und auf Wunsch gegen Entgelt, die Nachsendung von Post- und Warensendungen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.

I.5.3 Haftung des Gastes in der Einrichtung
Für Verluste und Beschädigungen, die während eines Aufenthaltes der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde der Einrichtung, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich der Einrichtung.
Soweit die Einrichtung für den Kunden technische oder sonstige Ausrüstung von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordentliche Rückgabe der Ausrüstung und stellt die Einrichtung von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

I.6 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Ware fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütung sonstiger Leistungen ist nach Leistungserbringung fällig sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bezahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung erbeten. Zahlungen in fremder Währung werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Die Denkmalschmiede Höfgen ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Denkmalschmiede Höfgen zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

I.7 Eigentumsvorbehalt
Lieferungen der Denkmalschmiede Höfgen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 44 BGB. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Denkmalschmiede Höfgen bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt und Nebenforderungen aus vorausgegangenen und künftigen Lieferungen und Leistungen. Im Falle der Weiterveräußerung tritt die entstehende Forderung an die Stelle der Ware; sie ist im Voraus an die Denkmalschmiede Höfgen zur Sicherung ihrer Forderung abgetreten. Die Denkmalschmiede Höfgen nimmt diese Abtretung an. Nimmt der Käufer aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo, bzw. wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird, der mit der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als abgetreten. Auch diese Abtretung nimmt die Denkmalschmiede Höfgen hiermit an. Werden Forderungen der Denkmalschmiede Höfgen in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen der Denkmalschmiede Höfgen. Der Käufer ist verpflichtet, der Denkmalschmiede Höfgen Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.

I.8 Stornierung, Stornogebühren, Rücktritt

I.8.1 In Fällen der Stornierung von Bestellungen seitens des Gastes bzw. Nichtinanspruchnahme der von der Denkmalschmiede Höfgen angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht abgenommenen, seitens der Denkmalschmiede Höfgen aber angebotenen vertraglichen Leistungen zu nachstehenden Pauschalen durch die Denkmalschmiede Höfgen berechnet:

1.8.1.1 bei Stornierungen einer bestellten nicht exklusiven Leistung bis 42. Kalendertag vor dem vereinbarten Buchungstermin werden 10 % der bestellten Leistungen berechnet

1.8.1.2 bei Stornierungen einer bestellten exklusiven Einzelnutzung des Hotelkompexes bis 42. Kalendertag vor dem vereinbarten Buchungstermin werden 20 % der bestellten Leistungen berechnet

1.8.1.3 bei Stornierungen im Zeitraum von 41. bis 9. Kalendertag vor dem vereinbarten Buchungstermin werden 50 % der bestellten Leistungen berechnet

1.8.1.4 bei Stornierungen im Zeitraum von 8. Kalendertag bis zum vereinbarten Buchungstermin werden 80 % der bestellten Leistungen berechnet

I.8.2 Die Stornogebühren fallen auch dann an, wenn seitens des Gastes die bestellten Leistungen nur teilweise storniert, nicht in Anspruch genommen oder verlegt werden. Bei wiederholter Stornierung einer exklusiven Einzelveranstaltung werden unabhängig vom Zeitpunkt 80% der bestellten Leistungen berechnet.

I.8.3 Ferner ist die Denkmalschmiede Höfgen aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt, nachgewiesene Krankheit, unabwendbare behördlichen Maßnahmen, Streik oder andere von der Einrichtung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
- die Einrichtung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Einrichtung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Einrichtung zuzurechnen ist.

I.8.4 Die Einrichtung hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Denkmalschmiede Höfgen entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

I.9 Copyright
Alle bei der Denkmalschmiede Höfgen präsentierten Fotos, Bild oder Tonträger sind Eigentum der Urheber und ihrer sie vertretenden Agenturen. Sie sind durch Deutsches, USAmerikanisches und Internationales Urheberrecht geschützt. Die Aufnahmen dürfen ohne Genehmigung der Urheber bzw. der sie vertretenden Agenturen weder veröffentlicht, reproduziert noch manipuliert werden. Alle mit dem Urhebermerk “©Denkmalschmiede Höfgen” oder, ”©Edition Waechterpappel” oder “©BEOTON” versehenen Motive oder Tonaufzeichnungen werden von der Denkmalschmiede Höfgen | Sächsisches Künstlerhaus vertreten. Fotos, Bild- oder Tonträger im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

I.10 Urheberrechte, Nutzungsrechte an Bild oder Tonaufnahmen
Die überlassenen Bild oder Tonaufnahmen bleiben stets Eigentum des Urhebers. Das Material ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung der Daten bedarf der Zustimmung.

I.11 Persönlichkeitsrechte
Die Denkmalschmiede Höfgen sowie die durch sie vertretenen Fotografen und Agenturen haften nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfallen (Werbung, etc.) die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen.

I.12 Honorare
Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z.B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bank und Versandgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

I.13 Urhebervermerk / Belegexemplar
Der Urhebervermerk bei Veröffentlichung lautet wie folgt: "Fotograf/Agentur". Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme entsprechend zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnet die Denkmalschmiede Höfgen bzw. die Rechteinhaberin einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar. Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare zuzusenden.

I.14 Datenschutz
Die bei Aufnahme oder im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Denkmalschmiede Höfgen zur Erfüllung der Geschäftszwecke unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet, insbesondere gespeichert. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung seiner persönlichen Daten. Die persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Um die Bestellung schnellstmöglich bearbeiten und ausführen zu können, benötigt die Denkmalschmiede Höfgen folgende Daten: den vollständigen Namen, die Email-Adresse, die Telefonnummer, die Lieferadresse und bei Lastschrifteinzug die Bankleitzahl und Kontonummer. Die Email-Adresse und Telefonnummer benötigt die Denkmalschmiede Höfgen um den Kunden über den Bestellstatus auf dem Laufenden zu halten und bei Versandproblemen kontaktieren zu können. Wünscht der Kunde die Löschung oder Änderung seiner persönlichen Daten, möchte er dies der Denkmalschmiede Höfgen bitte schriftlich mitteilen.

I.15 Sonstiges
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Grimma Gerichtsstand für alle Ansprüche mit der Bestellung. Die Denkmalschmiede Hofgen ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung lautet die ladungsfähige Anschrift: Denkmalschmiede Höfgen | Sächsisches Künstlerhaus, Teichstraße 11-12, D04668 Grimma/Kaditzsch. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder die Denkmalschmiede Höfgen diese schriftlich anerkannt hat. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur befugt, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen Verlag und Label

II.1 Lieferbedingungen
Bücher, Zeitschriften und andere Produkte werden auf Rechnung des Kunden ab Versandort geliefert. Post, Verpackungs- und Bearbeitungskosten werden zusätzlich berechnet. Die Denkmalschmiede Höfgen behält sich Lieferungen gegen Vorkasse vor. Leistungsort ist das Auslieferungslager der Denkmalschmiede Höfgen. Die Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich in schriftlicher Form zugesagt wurde. Die Denkmalschmiede Höfgen ist zur Teillieferung berechtigt.

III. Zusätzliche Geschäftsbedingungen Beherbergungen

III.1 Geltungsbereich
III.1.1  Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge, die mit der Denkmalschmiede Höfgen abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB – Gesetzes erfüllen.
Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

III.1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Studios sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Abschluss des Gastaufnahmevertrages:
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind die Leistungen und Tarife freibleibend.
Der Gastaufnahmevertrag ( Beherbergungsvertrag ) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Bei Pensionsübernachtung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Studio zugesagt, oder falls aus Zeitgründen die Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
Reservierungen:
werden Studios oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die Denkmalschmiede Höfgen ohne Rücksprache über die auf Option gebuchten Studios und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Denkmalschmiede Höfgen bestätigte Studios werden am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Denkmalschmiede Höfgen ist berechtigt, reservierte Studios am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

III.2 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretung
III.2.1  Der Kunde ist verpflichtet, die für die Studioüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Denkmalschmiede Höfgen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Denkmalschmiede Höfgen an Dritte.

III.2.2 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Denkmalschmiede Höfgen allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

III.2.3 Die Preise können von der Denkmalschmiede Höfgen ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Studios, der Leistungen der Denkmalschmiede Höfgen oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Denkmalschmiede Höfgen dem zustimmt.

III.2.4 Die Denkmalschmiede Höfgen ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

III.2.5 Die Denkmalschmiede Höfgen ist berechtigt, ohne Begründung jede Reservierung oder andere Leistung, die aus- oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig zu machen, und zwar in Form von Auszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

IV. Zusätzliche Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

IV.1 Verbindlichkeit von Reservierungen
Reservierungen für Veranstaltungen werden für die Denkmalschmiede Höfgen erst verbindlich, wenn der Vertragspartner die ihm von der Denkmalschmiede Höfgen übersandte Auftragsbestätigung unterschreibt und diese innerhalb der gesetzten Frist bei der Denkmalschmiede Höfgen eingeht sowie die gegebenenfalls geforderte Vorauszahlung erfolgt ist.
Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Veranstaltungsabteilung. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die eventuell geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung mit den Stornierungsgebühren verrechnet.

IV.2 Raumgröße bei nichtvorhersehbarer Teilnehmeranzahl
Die Größe des Veranstaltungsraumes richtet sich nach der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilnehmeranzahl. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu max. 5 % von der Denkmalschmiede Höfgen akzeptiert, die insofern unter Vorbehalt zusätzlicher Kosten ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Über eine weitergehende Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt. Im Fall der Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Vertragspartner der Denkmalschmiede Höfgen die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten.
Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl um mehr als 10 % verringert sein, werden 90 % der ursprünglich reservierten Teilnehmeranzahl aller gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt, sobald die Auftragsbestätigung unterschrieben bei der Denkmalschmiede Höfgen eingegangen ist.
Raumänderungen bleiben der Denkmalschmiede Höfgen vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Denkmalschmiede Höfgen für den Vertragspartner zumutbar ist.

IV.3 Speisen und Getränke
Der Vertragspartner darf, wenn diese nicht Gegenstand der Veranstaltung sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen, usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Servicegebühr berechnet.

IV.4 Einrichtung der Veranstaltungsräume
Einem Änderungswunsch am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung und Bestuhlung kann nur Folge geleistet werden, wenn eine Einigung über den Kostenaufwand erfolgt ist.

IV.5 Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Denkmalschmiede Höfgen untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden und von der Denkmalschmiede Höfgen nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Selbiges gilt für den Verlust von Eigentum der Denkmalschmiede Höfgen. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, welche die Denkmalschmiede Höfgen nicht zu vertreten hat, abzuschließen. Diese Regelung gilt auch für die Kunstobjekte in der Studiogalerie sowie im Freigelände der Denkmalschmiede Höfgen.
Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs- bzw. eingebrachten Dekorationsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Die Denkmalschmiede Höfgen haftet für solche Gegenstände nach den Grundsätzen der unentgeltlichen Verwahrung gemäß Paragraph 690 BGB. Danach hat die Denkmalschmiede Höfgen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die es in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

IV.6 Bereitstellung von technischen oder sonstigen Einrichtungen
Sollten Störungen oder Defekte an dem von der Denkmalschmiede Höfgen zu Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird die Denkmalschmiede Höfgen unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit die Denkmalschmiede Höfgen für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt die Denkmalschmiede Höfgen von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.

IV.7 Abspielen von Musik
Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Vertragspartner die Veranstaltung erforderlichenfalls bei der GEMA anzumelden. Die Denkmalschmiede Höfgen wird vom Vertragspartner hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

IV.8 Anfangs- und Schlusszeit der Veranstaltung
Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Denkmalschmiede Höfgen die Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann die Denkmalschmiede Höfgen zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, sie hat diesen Umstand zu vertreten.

IV.9 Genehmigung der Geschäftsführung in Sonderfällen
Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsführung bis zu deren Erteilung der Vertrag schwebend unwirksam ist. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und die Denkmalschmiede Höfgen zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von der Denkmalschmiede Höfgen getätigten Aufwendungen verpflichtet.

IV.10 Sonstige Bestimmungen
Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden.
Aufgrund von den geltenden Brandschutzbestimmungen, sind pyrotechnische oder sonstige mit offenem Feuer verbundenen Aktionen nur mit vorherigem Einverständnis der Geschäftsführung der Denkmalschmiede Höfgen erlaubt. Feuerwerke sind generell nicht im Gebäudeensemble des Vierseithofes der Denkmalschmiede Höfgen zulässig.

Der Vertragspartner vereinbart mit der Denkmalschmiede Höfgen einen Zeitpunkt von Übergabe und Abnahme der gebuchten Räumlichkeiten.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Denkmalschmiede Höfgen wechselnde Ausstellungen in Ihren Räumlichkeiten und in Ihrem Freigelände zeigt, die vom Vertragspartner so akzeptiert werden. Eine Änderung dieser Ausstellungen ist nur nach Vorabsprache gegen eine Aufwandsentschädigung möglich.


V. Zusätzliche Geschäftsbedingung Gruppen

V.1 Gruppen im Sinne dieser AGB sind Gruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 15 Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und gegebenenfalls dem Gruppenleiter übergeben.

V.2. Reservierungen sind in der vereinbarten Frist schriftlich zu bestätigen. Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muss der Denkmalschmiede Höfgen bis 14 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden.

V.3 Die Denkmalschmiede Höfgen übersendet dem Veranstalter eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check-in sowie zu den Zahlungsbedingungen.

V.4 Reservierungen sind für die Denkmalschmiede Höfgen erst nach Anzahlung von 50 % und 42 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe, wenn der Veranstalter seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, nach Anzahlung von 100 % und 42 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe, verbindlich. Diese Anzahlung wird von der Denkmalschmiede Höfgen im Falle einer Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 42 Kalendertagen vor Ankunft der Gruppe erfolgt. Bei Stornierungen für Gruppen gilt ansonsten Punkt III.3. dieser AGB entsprechend.

V.5 Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Bar, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Vertragspartner.