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Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen AGB
für Aufenthalt, Veranstaltungen und kulturelle Programme
Denkmalschmiede Höfgen
Landgut · Hotel · Kulturort
Einzelunternehmen Dr. Kurt Uwe Andrich Teichstraße 11–12 04668 Grimma OT Kaditzsch
Stand: 28.06.2025
Präambel
Die Denkmalschmiede Höfgen ist ein historisches Landgut, Hotel und Kulturort. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen dienen der transparenten und ausgewogenen Gestaltung von Aufenthalten, Veranstaltungen und kulturellen Programmen auf dem Ensemble. Sie schaffen einen verlässlichen Rahmen für Gäste, Veranstalter und Künstler gleichermaßen.
I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Diese Bestimmungen gelten für alle Vertragsarten.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Denkmalschmiede Höfgen (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern über:
– Hotel- und Beherbergungsleistungen – Veranstaltungen (einschließlich Full Buyout) – gastronomische Leistungen – Vermietung von Räumlichkeiten – Seminare, Workshops und Retreats – Artist- und Scientist-in-Residence-Programme – Verlag, Shop und Medienangebote
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§1a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen gilt:
Anbieter Denkmalschmiede Höfgen, Einzelunternehmen Dr. Kurt Uwe Andrich.
Vertragspartner die natürliche oder juristische Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag schließt.
Veranstalter Vertragspartner bei Veranstaltungen.
Gäste Personen, die auf Einladung oder Veranlassung des Veranstalters an einer Veranstaltung teilnehmen oder als Hotelgäste übernachten.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch
– schriftliche Buchungs- oder Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend)
– Unterzeichnung einer Veranstaltungsvereinbarung
– mündliche oder fernmündliche Zusage
– tatsächliche Bereitstellung der Leistung.
Bei Veranstaltungen gilt ein Termin erst mit Eingang der vereinbarten ersten Anzahlung als verbindlich reserviert.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Für Veranstaltungen gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
– 20 % Anzahlung bei Vertragsschluss, fällig innerhalb von 7 Kalendertagen
– 70 % Anzahlung acht Wochen vor Veranstaltung
– Restzahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Schlussrechnung
II. Hotel- und Beherbergungsleistungen
§4 Stornierung – Hotelbuchungen
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung.
– bis 42 Kalendertage vor Anreise: 10 %
– 41 bis 9 Kalendertage vor Anreise: 50 %
– ab dem 8. Kalendertag vor Anreise: 80 %
– No-Show: 80 %
III. Veranstaltungen, Seminare und Gruppenbuchungen
§5 Stornierung – Veranstaltungen
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung.
– bis 42 Kalendertage vor Termin: 25 %
– 41 bis 9 Kalendertage vor Termin: 60 %
– ab dem 8. Kalendertag vor Termin: 80 %
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Termin- oder Leistungsverschiebung
Eine Termin- oder Leistungsverschiebung gilt rechtlich als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
Eine Verschiebung kann im Einzelfall vereinbart werden, sofern
– Verfügbarkeit besteht
– der neue Termin innerhalb eines angemessenen Zeitraums liegt
– bereits entstandene oder nicht stornierbare Fremd- und Planungskosten übernommen werden
– die gemäß Zahlungsplan fälligen Beträge zum ursprünglich vorgesehenen Termin vollständig geleistet werden.
Ein Anspruch auf kostenfreie Terminverschiebung besteht nicht.
§7 Gästezahl und Abrechnungssystem (Veranstaltungen)
Änderungen der Gästezahl um mehr als 5 % sind spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Die gemeldete Gästezahl dient der Planung von Einkauf, Vorbereitung und Personaldisposition.
Die Abrechnung der gastbezogenen Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der tatsächlich anwesenden Gästezahl am Veranstaltungstag.
Für Gäste, die nach Ablauf der vorgenannten Frist verbindlich gemeldet wurden, jedoch nicht erscheinen, werden 80 % des vereinbarten Arrangementpreises berechnet.
Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Leistungsinanspruchnahme erfolgt die Abrechnung nach einem Abrechnungs- und Verteilungsfaktorsystem (AbV-System):
– bis einschließlich 1 Jahr: Faktor 0,0
– über 1 bis einschließlich 3 Jahre sowie Dienstleister: Faktor 0,33
– 4 bis einschließlich 11 Jahre: Faktor 0,50
– ab 12 Jahren: Faktor 1,0
Der vereinbarte Arrangementpreis umfasst sowohl struktur- und terminbezogene Leistungsbestandteile (z. B. Raumüberlassung, Infrastruktur, Organisation und Personalplanung) als auch gastbezogene Leistungen (z. B. Verpflegung oder Übernachtungen).
Struktur- und terminbezogene Bestandteile entstehen unabhängig von der endgültigen Gästezahl.
§8 Full Buyout
Full Buyout bedeutet die exklusive Nutzung des gesamten Anwesens einschließlich der vereinbarten Innen- und Außenflächen sowie der vollständigen Reservierung der Hotelkapazitäten.
Während eines Full Buyout findet kein weiterer Hotel- oder Veranstaltungsbetrieb für Dritte statt.
§9 Nutzung, Technik und Veranstaltungen
Das Mitbringen von Speisen oder Getränken ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Die Anmeldung bei der GEMA sowie die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften obliegen dem Veranstalter.
Technikstörungen, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen, berechtigen nicht zur Minderung, sofern unverzüglich und im Rahmen des Zumutbaren Abhilfe geleistet wird.
Werden technische Anlagen, Licht-, Ton- oder sonstige Einrichtungen durch den Veranstalter, dessen Gäste oder beauftragte Dritte beschädigt, haftet der Veranstalter für daraus entstehende Schäden.
Der Einsatz von Pyrotechnik sowie das Ausbringen künstlicher Streumaterialien (z. B. Konfetti) ist untersagt.
Externe Dienstleister
Werden durch den Veranstalter externe Dienstleister (z. B. Fotografen, Musiker, Technikdienstleister, Dekorateure oder Seminarleiter) beauftragt, gelten diese im Verhältnis zum Anbieter als vom Veranstalter beauftragte Dritte.
Der Veranstalter stellt sicher, dass diese die geltenden Hausregeln sowie technische und sicherheitsrelevante Vorgaben einhalten.
Externe Dienstleister sind dem Anbieter spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn namentlich mitzuteilen.
Historisches Ensemble / Denkmaleigenschaft
Die Gebäude der Denkmalschmiede Höfgen sind Teil eines historischen Ensembles.
Dekorationen, Aufbauten oder sonstige Einbauten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Anbieter.
Befestigungen an Wänden, Decken, historischen Bauteilen oder Kunstwerken sind nur nach Abstimmung zulässig.
Der Veranstalter ist verpflichtet, eingebrachte Dekorationen und Aufbauten nach Veranstaltungsende vollständig zu entfernen und sicherzustellen, dass technische und sicherheitsrelevante Vorgaben eingehalten sowie technische Schnittstellen mit dem Anbieter abgestimmt sind.
Brandschutz
Offenes Feuer, Kerzen oder sonstige brandgefährdende Elemente dürfen nur nach vorheriger Abstimmung verwendet werden.
Die jeweils geltenden Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
§10 Artist-in-Residence
Aufenthalte von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen eines Artist-in-Residence-Programms erfolgen auf Grundlage individueller Vereinbarungen.
Für eingebrachte Materialien oder Kunstwerke übernimmt der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.
§11 Foto- und Filmaufnahmen
Während Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder beauftragte Personen Foto- oder Filmaufnahmen entstehen.
Der Veranstalter stellt sicher, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Veranstalters entstandene Aufnahmen zur Dokumentation sowie für eigene Veröffentlichungen zu verwenden.
Der Anbieter ist berechtigt, Art und Namen der Veranstaltung in anonymisierter Form als Referenz zu nennen.
IV. Sonstige Leistungen
§12 Widerrufsrecht (Shop)
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
– individuell angefertigten Waren
– entsiegelten Datenträgern
– digitalen Inhalten nach Beginn der Ausführung
– Veranstaltungen mit festem Termin
§13 Urheberrecht
Alle Medien und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Nutzungsrechte werden ausschließlich im vereinbarten Umfang eingeräumt.
V. Schlussbestimmungen
§14 Haftung
Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach §§ 701–703 BGB.
Die Haftung ist begrenzt auf
– das 100-fache des Zimmerpreises, maximal 3.500 € – für Geld und Wertsachen maximal 800 €.
Im Übrigen haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
§15 Höhere Gewalt und Störung der Geschäftsgrundlage
Wird die Durchführung eines Vertrages durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien für die Dauer der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten befreit.
Dauert das Ereignis länger an oder ist eine Durchführung dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Kaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Grimma.
Die Denkmalschmiede Höfgen ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen AGB
für Aufenthalt, Veranstaltungen und kulturelle Programme
Denkmalschmiede Höfgen
Landgut · Hotel · Kulturort
Einzelunternehmen Dr. Kurt Uwe Andrich Teichstraße 11–12 04668 Grimma OT Kaditzsch
Stand: 28.06.2025
Präambel
Die Denkmalschmiede Höfgen ist ein historisches Landgut, Hotel und Kulturort. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen dienen der transparenten und ausgewogenen Gestaltung von Aufenthalten, Veranstaltungen und kulturellen Programmen auf dem Ensemble. Sie schaffen einen verlässlichen Rahmen für Gäste, Veranstalter und Künstler gleichermaßen.
I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Diese Bestimmungen gelten für alle Vertragsarten.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Denkmalschmiede Höfgen (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern über:
– Hotel- und Beherbergungsleistungen – Veranstaltungen (einschließlich Full Buyout) – gastronomische Leistungen – Vermietung von Räumlichkeiten – Seminare, Workshops und Retreats – Artist- und Scientist-in-Residence-Programme – Verlag, Shop und Medienangebote
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§1a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen gilt:
Anbieter Denkmalschmiede Höfgen, Einzelunternehmen Dr. Kurt Uwe Andrich.
Vertragspartner die natürliche oder juristische Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag schließt.
Veranstalter Vertragspartner bei Veranstaltungen.
Gäste Personen, die auf Einladung oder Veranlassung des Veranstalters an einer Veranstaltung teilnehmen oder als Hotelgäste übernachten.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch
– schriftliche Buchungs- oder Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend)
– Unterzeichnung einer Veranstaltungsvereinbarung
– mündliche oder fernmündliche Zusage
– tatsächliche Bereitstellung der Leistung.
Bei Veranstaltungen gilt ein Termin erst mit Eingang der vereinbarten ersten Anzahlung als verbindlich reserviert.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Für Veranstaltungen gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
– 20 % Anzahlung bei Vertragsschluss, fällig innerhalb von 7 Kalendertagen
– 70 % Anzahlung acht Wochen vor Veranstaltung
– Restzahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Schlussrechnung
II. Hotel- und Beherbergungsleistungen
§4 Stornierung – Hotelbuchungen
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung.
– bis 42 Kalendertage vor Anreise: 10 %
– 41 bis 9 Kalendertage vor Anreise: 50 %
– ab dem 8. Kalendertag vor Anreise: 80 %
– No-Show: 80 %
III. Veranstaltungen, Seminare und Gruppenbuchungen
§5 Stornierung – Veranstaltungen
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung.
– bis 42 Kalendertage vor Termin: 25 %
– 41 bis 9 Kalendertage vor Termin: 60 %
– ab dem 8. Kalendertag vor Termin: 80 %
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Termin- oder Leistungsverschiebung
Eine Termin- oder Leistungsverschiebung gilt rechtlich als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
Eine Verschiebung kann im Einzelfall vereinbart werden, sofern
– Verfügbarkeit besteht
– der neue Termin innerhalb eines angemessenen Zeitraums liegt
– bereits entstandene oder nicht stornierbare Fremd- und Planungskosten übernommen werden
– die gemäß Zahlungsplan fälligen Beträge zum ursprünglich vorgesehenen Termin vollständig geleistet werden.
Ein Anspruch auf kostenfreie Terminverschiebung besteht nicht.
§7 Gästezahl und Abrechnungssystem (Veranstaltungen)
Änderungen der Gästezahl um mehr als 5 % sind spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Die gemeldete Gästezahl dient der Planung von Einkauf, Vorbereitung und Personaldisposition.
Die Abrechnung der gastbezogenen Leistungen erfolgt grundsätzlich nach der tatsächlich anwesenden Gästezahl am Veranstaltungstag.
Für Gäste, die nach Ablauf der vorgenannten Frist verbindlich gemeldet wurden, jedoch nicht erscheinen, werden 80 % des vereinbarten Arrangementpreises berechnet.
Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Leistungsinanspruchnahme erfolgt die Abrechnung nach einem Abrechnungs- und Verteilungsfaktorsystem (AbV-System):
– bis einschließlich 1 Jahr: Faktor 0,0
– über 1 bis einschließlich 3 Jahre sowie Dienstleister: Faktor 0,33
– 4 bis einschließlich 11 Jahre: Faktor 0,50
– ab 12 Jahren: Faktor 1,0
Der vereinbarte Arrangementpreis umfasst sowohl struktur- und terminbezogene Leistungsbestandteile (z. B. Raumüberlassung, Infrastruktur, Organisation und Personalplanung) als auch gastbezogene Leistungen (z. B. Verpflegung oder Übernachtungen).
Struktur- und terminbezogene Bestandteile entstehen unabhängig von der endgültigen Gästezahl.
§8 Full Buyout
Full Buyout bedeutet die exklusive Nutzung des gesamten Anwesens einschließlich der vereinbarten Innen- und Außenflächen sowie der vollständigen Reservierung der Hotelkapazitäten.
Während eines Full Buyout findet kein weiterer Hotel- oder Veranstaltungsbetrieb für Dritte statt.
§9 Nutzung, Technik und Veranstaltungen
Das Mitbringen von Speisen oder Getränken ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Die Anmeldung bei der GEMA sowie die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften obliegen dem Veranstalter.
Technikstörungen, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen, berechtigen nicht zur Minderung, sofern unverzüglich und im Rahmen des Zumutbaren Abhilfe geleistet wird.
Werden technische Anlagen, Licht-, Ton- oder sonstige Einrichtungen durch den Veranstalter, dessen Gäste oder beauftragte Dritte beschädigt, haftet der Veranstalter für daraus entstehende Schäden.
Der Einsatz von Pyrotechnik sowie das Ausbringen künstlicher Streumaterialien (z. B. Konfetti) ist untersagt.
Externe Dienstleister
Werden durch den Veranstalter externe Dienstleister (z. B. Fotografen, Musiker, Technikdienstleister, Dekorateure oder Seminarleiter) beauftragt, gelten diese im Verhältnis zum Anbieter als vom Veranstalter beauftragte Dritte.
Der Veranstalter stellt sicher, dass diese die geltenden Hausregeln sowie technische und sicherheitsrelevante Vorgaben einhalten.
Externe Dienstleister sind dem Anbieter spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn namentlich mitzuteilen.
Historisches Ensemble / Denkmaleigenschaft
Die Gebäude der Denkmalschmiede Höfgen sind Teil eines historischen Ensembles.
Dekorationen, Aufbauten oder sonstige Einbauten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Anbieter.
Befestigungen an Wänden, Decken, historischen Bauteilen oder Kunstwerken sind nur nach Abstimmung zulässig.
Der Veranstalter ist verpflichtet, eingebrachte Dekorationen und Aufbauten nach Veranstaltungsende vollständig zu entfernen und sicherzustellen, dass technische und sicherheitsrelevante Vorgaben eingehalten sowie technische Schnittstellen mit dem Anbieter abgestimmt sind.
Brandschutz
Offenes Feuer, Kerzen oder sonstige brandgefährdende Elemente dürfen nur nach vorheriger Abstimmung verwendet werden.
Die jeweils geltenden Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
§10 Artist-in-Residence
Aufenthalte von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen eines Artist-in-Residence-Programms erfolgen auf Grundlage individueller Vereinbarungen.
Für eingebrachte Materialien oder Kunstwerke übernimmt der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.
§11 Foto- und Filmaufnahmen
Während Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder beauftragte Personen Foto- oder Filmaufnahmen entstehen.
Der Veranstalter stellt sicher, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.
Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Veranstalters entstandene Aufnahmen zur Dokumentation sowie für eigene Veröffentlichungen zu verwenden.
Der Anbieter ist berechtigt, Art und Namen der Veranstaltung in anonymisierter Form als Referenz zu nennen.
IV. Sonstige Leistungen
§12 Widerrufsrecht (Shop)
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
– individuell angefertigten Waren
– entsiegelten Datenträgern
– digitalen Inhalten nach Beginn der Ausführung
– Veranstaltungen mit festem Termin
§13 Urheberrecht
Alle Medien und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Nutzungsrechte werden ausschließlich im vereinbarten Umfang eingeräumt.
V. Schlussbestimmungen
§14 Haftung
Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich nach §§ 701–703 BGB.
Die Haftung ist begrenzt auf
– das 100-fache des Zimmerpreises, maximal 3.500 € – für Geld und Wertsachen maximal 800 €.
Im Übrigen haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
§15 Höhere Gewalt und Störung der Geschäftsgrundlage
Wird die Durchführung eines Vertrages durch höhere Gewalt unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien für die Dauer der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten befreit.
Dauert das Ereignis länger an oder ist eine Durchführung dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für Kaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Grimma.
Die Denkmalschmiede Höfgen ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
