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Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen AGB
für Aufenthalt, Veranstaltungen und kulturelle Programme

Denkmalschmiede Höfgen
Landgut · Hotel · Kulturort

Einzelunternehmen Dr. Kurt Uwe Andrich Teichstraße 11–12 04668 Grimma OT Kaditzsch
Stand: 28.07.2025

Präambel
Die Denkmalschmiede Höfgen ist ein historisches Landgut, Hotel und Kulturort. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen dienen der transparenten und ausgewogenen Gestaltung von Aufenthalten, Veranstaltungen und kulturellen Programmen auf dem Ensemble. Sie schaffen einen verlässlichen Rahmen für Gäste, Veranstalter und Künstler gleichermaßen.

I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
Diese Bestimmungen gelten für alle Vertragsarten.

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Denkmalschmiede Höfgen (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern über:
– Hotel- und Beherbergungsleistungen – Veranstaltungen (einschließlich Full Buyout) – gastronomische Leistungen – Vermietung von Räumlichkeiten – Seminare, Workshops und Retreats – Artist- und Scientist-in-Residence-Programme – Verlag, Shop und Medienangebote
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§1a Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen gilt:

Anbieter Denkmalschmiede Höfgen, Einzelunternehmen Dr. Kurt Uwe Andrich.

Vertragspartner die natürliche oder juristische Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag schließt.

Veranstalter Vertragspartner bei Veranstaltungen.

Gäste Personen, die auf Einladung oder Veranlassung des Veranstalters an einer Veranstaltung teilnehmen oder als Hotelgäste übernachten.

§2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Buchungs- oder Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend), die Unterzeichnung einer Veranstaltungsvereinbarung oder durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung.

(2) Bei Verträgen über Veranstaltungen (insbesondere Full Buyout) ist eine mündliche oder fernmündliche Zusage nicht ausreichend; diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Ein Veranstaltungstermin gilt erst mit Eingang der vereinbarten ersten Anzahlung als verbindlich reserviert.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Für Veranstaltungen gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
– 20 % Anzahlung bei Vertragsschluss, fällig innerhalb von 7 Kalendertagen
– 70 % Anzahlung acht Wochen vor Veranstaltung
– Restzahlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Schlussrechnung

§3a Preisanpassung bei langfristigen Buchungen
Werden Veranstaltungsvereinbarungen mehr als sechs Monate vor dem vorgesehenen Veranstaltungstermin abgeschlossen, behält sich der Anbieter vor, vereinbarte Preise in angemessenem Umfang anzupassen, sofern sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern. Dies gilt insbesondere bei Veränderungen von
– gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben
– Personal- und Lohnkosten
– Energie- und Betriebskosten
– Waren-, Einkaufs- und Logistikkosten
Eine etwaige Anpassung erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung und wird in der jeweiligen Buchungs- oder Leistungsübersicht gesondert ausgewiesen.

II. Hotel- und Beherbergungsleistungen
§4 Stornierung – Hotelbuchungen
Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung.
– bis 42 Kalendertage vor Anreise: 10 %
– 41 bis 9 Kalendertage vor Anreise: 50 %
– ab dem 8. Kalendertag vor Anreise: 80 %
– No-Show: 80 %

III. Veranstaltungen, Seminare und Gruppenbuchungen
§5 Stornierung – Veranstaltungen
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Stornierung.
– bis 42 Kalendertage vor Termin: 25 %
– 41 bis 9 Kalendertage vor Termin: 60 %
– ab dem 8. Kalendertag vor Termin: 80 %
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Termin- oder Leistungsverschiebung
Eine Termin- oder Leistungsverschiebung gilt rechtlich als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
Eine Verschiebung kann im Einzelfall vereinbart werden, sofern
– Verfügbarkeit besteht
– der neue Termin innerhalb eines angemessenen Zeitraums liegt
– bereits entstandene oder nicht stornierbare Fremd- und Planungskosten übernommen werden
– die gemäß Zahlungsplan fälligen Beträge zum ursprünglich vorgesehenen Termin vollständig geleistet werden.
Ein Anspruch auf kostenfreie Terminverschiebung besteht nicht.

§ 7 Gästezahl, Preiskonzept und Abrechnung (Anzahl der berechneten Vollzahler / AbV)

(1) Basis der Erstkalkulation
Die bei der ursprünglichen Buchung angegebene Gästezahl dient als Grundlage für die vorläufige Kapazitätsplanung sowie die Kalkulation des ersten Vertrags- und Preisrahmens.

(2) Frist zur Änderung der Gästezahl
Änderungen der Gästezahl gegenüber der ursprünglichen Kalkulation sind spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich für die weitere Vertragsdurchführung ist die von der Denkmalschmiede Höfgen schriftlich bestätigte Gästezahl.

(3) Neuberechnung bei Abweichungen
Bei den angebotenen Exklusiv-Arrangements entfällt der überwiegende Teil des Arrangementpreises auf struktur-, termin- und veranstaltungsbezogene Fixkosten. Diese Kosten entstehen unabhängig von der endgültigen Gästezahl. Ändert sich die Gästezahl gegenüber der ursprünglichen Kalkulation, wird der Arrangementpreis unter Berücksichtigung der geänderten Gästezahl sowie der bestehenden Fixkostenstruktur neu berechnet.

(4) Grundlage der Schlussabrechnung (AbV)
Grundlage der Schlussabrechnung ist die spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich gemeldete und von der Denkmalschmiede Höfgen bestätigte Gästezahl unter Berücksichtigung der vereinbarten Ermäßigungen. Erscheinen am Veranstaltungstag weniger Gäste als gemeldet, bleibt die verbindlich gemeldete Gästezahl Grundlage der Abrechnung. Nehmen am Veranstaltungstag mehr Gäste als gemeldet teil, wird die tatsächlich anwesende Gästezahl zugrunde gelegt.

Die Ermittlung der Anzahl der berechneten Vollzahler (AbV) erfolgt nach folgendem System:
  • Kinder bis einschließlich 1 Jahr: Faktor 0,00 (kostenfrei)
  • Kinder über 1 bis einschließlich 3 Jahre sowie Dienstleister (z. B. Fotograf, DJ, Musiker): Faktor 0,33
  • Kinder von 4 bis einschließlich 11 Jahren: Faktor 0,50
  • Personen ab 12 Jahren: Faktor 1,00 (Vollzahler)

§ 8 Full Buyout (Exklusivnutzung)
(1) Full Buyout bezeichnet die exklusive Nutzung des gesamten Anwesens der Denkmalschmiede Höfgen einschließlich der vereinbarten Innen- und Außenflächen sowie der für die Veranstaltung reservierten Übernachtungskapazitäten.
(2) Während eines Full Buyout findet kein weiterer Hotel- oder Veranstaltungsbetrieb für Dritte statt. Das gesamte Ensemble steht im vereinbarten Zeitraum ausschließlich Ihnen und Ihrer Gesellschaft zur Verfügung.

§9 Nutzung, Technik und Veranstaltungen
Das Mitbringen von Speisen oder Getränken ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Die Anmeldung bei der GEMA sowie die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften obliegen dem Veranstalter.

Technikstörungen, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen, berechtigen nicht zur Minderung, sofern unverzüglich und im Rahmen des Zumutbaren Abhilfe geleistet wird.

Werden technische Anlagen, Licht-, Ton- oder sonstige Einrichtungen durch den Veranstalter, dessen Gäste oder beauftragte Dritte beschädigt, haftet der Veranstalter für daraus entstehende Schäden.

Der Einsatz von Pyrotechnik sowie das Ausbringen künstlicher Streumaterialien (z. B. Konfetti) ist untersagt.

Externe Dienstleister
Werden durch den Veranstalter externe Dienstleister (z. B. Fotografen, Musiker, Technikdienstleister, Dekorateure oder Seminarleiter) beauftragt, gelten diese im Verhältnis zum Anbieter als vom Veranstalter beauftragte Dritte.

Der Veranstalter stellt sicher, dass diese die geltenden Hausregeln sowie technische und sicherheitsrelevante Vorgaben einhalten.

Externe Dienstleister sind dem Anbieter spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn namentlich mitzuteilen.

Historisches Ensemble / Denkmaleigenschaft
Die Gebäude der Denkmalschmiede Höfgen sind Teil eines historischen Ensembles.

Dekorationen, Aufbauten oder sonstige Einbauten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Anbieter.

Befestigungen an Wänden, Decken, historischen Bauteilen oder Kunstwerken sind nur nach Abstimmung zulässig.

Der Veranstalter ist verpflichtet, eingebrachte Dekorationen und Aufbauten nach Veranstaltungsende vollständig zu entfernen und sicherzustellen, dass technische und sicherheitsrelevante Vorgaben eingehalten sowie technische Schnittstellen mit dem Anbieter abgestimmt sind.

Brandschutz
Offenes Feuer, Kerzen oder sonstige brandgefährdende Elemente dürfen nur nach vorheriger Abstimmung verwendet werden.

Die jeweils geltenden Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.

§10 Artist-in-Residence
Aufenthalte von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen eines Artist-in-Residence-Programms erfolgen auf Grundlage individueller Vereinbarungen.

Für eingebrachte Materialien oder Kunstwerke übernimmt der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.

§11 Foto- und Filmaufnahmen
Während Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder beauftragte Personen Foto- oder Filmaufnahmen entstehen.

Der Veranstalter stellt sicher, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden.

Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Veranstalters entstandene Aufnahmen zur Dokumentation sowie für eigene Veröffentlichungen zu verwenden.

Der Anbieter ist berechtigt, Art und Namen der Veranstaltung in anonymisierter Form als Referenz zu nennen.

IV. Sonstige Leistungen
§12 Widerrufsrecht (Shop)


Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
– individuell angefertigten Waren
– entsiegelten Datenträgern
– digitalen Inhalten nach Beginn der Ausführung
– Veranstaltungen mit festem Termin

§13 Urheberrecht
Alle Medien und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
Nutzungsrechte werden ausschließlich im vereinbarten Umfang eingeräumt.

V. Schlussbestimmungen
§ 14 Haftung
(1) Die Haftung für eingebrachte Sachen von Hotelgästen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701–703 BGB. Demnach ist die Haftung auf das 100-fache des Zimmerpreises, maximal jedoch auf 3.500 € (für Geld und Wertsachen maximal auf 800 €) begrenzt.

(2) Im Übrigen haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Der Veranstalter haftet vollumfänglich für alle Schäden an Gebäuden, Inventar oder Außenanlagen, die durch ihn selbst, seine Gäste, Angestellten oder beauftragte externe Dritte verursacht werden.


§15 Höhere Gewalt und Störung der Geschäftsgrundlage
Wird die Durchführung eines Vertrages durch ein unvorhersehbares Ereignis höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Schließungsanordnungen) unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien für die Dauer der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten befreit. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an oder ist eine Durchführung dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

§16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen inländischen Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (bzw. das zuständige Gericht in Leipzig).

(3) Die Denkmalschmiede Höfgen ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Formulierung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel rechtlich zulässig am nächsten kommt.

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